
In diesem Beitrag lesen Sie wie Sie das Baukindergeld beantragen können. Er gibt einen Aufschluss darüber was das Baukindergeld ist, welche Bedingungen für den Zuschuss erfüllt sein müssen, wie hoch das Baukindergeld ist und welche Punkte Sie bei der Beantragung berücksichtigen müssen.
Folgende Punkte zum Thema Baukindergeld beantragen lesen Sie in diesem Artikel:
- Was ist das Baukindergeld?
- Seit wann gibt es das Baukindergeld?
- Wann muss die Immobilie erworben sein?
- Wie hoch ist das Baukindergeld?
- Wann muss der Antrag auf Baukindergeld gestellt werden?
- Wo beantrage ich das Baukindergeld?
- Welche Dokumente benötige ich bei der Beantragung des Baukindergelds?
- Wie erfolgt die Auszahlung des beantragten Baukindergelds?
- Kann ich Baukindergeld beantragen, auch wenn ich andere öffentliche Fördermittel erhalte?
- Welche Auskunfts- Sorgfalts und Informationspflichten muss ich nach beantragtem Baukindergeld berücksichtigen?
- Was ist der Unterschied zwischen Eigenheimzulage und Baukindergeld?
- Fazit
- Infografik: Baukindergeld beantragen in vier Schritten
- Tabelle: Voraussetzungen, damit Sie Baukindergeld beantragen können
- Tabelle: Wann können Sie Baukindergeld nicht beantragen
Was ist das Baukindergeld?
Das Baukindergeld wurde von der Bundesregierung am 05. Juli 2018 per Gesetz beschlossen und zum 1. Januar 2018 rückwirkend in Kraft gesetzt. Es soll Familien und Alleinerziehende mit Kindern den Erwerb von Wohneigentum erleichtern. Es ist ein Zuschuss vom Staat für den Erwerb eines ersten eigenen Zuhauses mit Kindern zur Selbstnutzung. Sowohl der Kauf einer Wohnung als auch der Erwerb eines Hauses wird bezuschusst und staatlich gefördert. Das Baukindergeld wird sowohl für Neubauimmobilien wie auch für Bestandsimmobilien vergeben. Für die Vergabe des Fördergeldes muss die Immobilie in Deutschland liegen und darf beliebig groß sein, darüber hinaus muss das neue Zuhause zum Stichtag nur die einzige Wohnimmobilie sein. Vom Baukindergeld ausgeschlossen sind Immobiliensanierungen wie auch der Anbau oder Umbau einer bereits vorhandenen Immobilie. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Förderung beim Kauf einer zweiten, dritten oder weiteren Immobilie, ganz gleich, ob das schon existierende Wohneigentum nur vermietet oder selbstgenutzt wird. Darüber hinaus ist der Immobilienerwerb als Nebenwohnsitz von der Förderung ausgeschlossen, nur der Hauptwohnsitz wird unterstützt.
Seit wann gibt es das Baukindergeld?
Das Baukindergeld gilt seit 1. Januar 2018 und wurde im Juli 2018 mit Wirkung zum Jahresbeginn 2018 eingeführt.
Wann muss die Immobilie erworben sein?
Die Immobilie muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erworben werden. Relevanter Zeitpunkt hierbei ist das Datum des Kaufvertrags beziehungsweise das Datum der Baugenehmigung, damit man das Baukindergeld beantragen kann. Aktuell ist die Förderung für den Immobilienerwerb bis zum Jahresende 2020 begrenzt, erwerben Sie erst nach dem 31. Dezember 2020 die eigenen vier Wände, müssen Sie die Kosten beziehungsweise Finanzierung ohne das Baukindergeld kalkulieren.
Wie hoch ist das Baukindergeld?
Das Baukindergeld gibt es für Familien oder Alleinerziehende mit Kindern. Der Zuschuss beträgt pro Kind maximal 12.000 Euro, welcher jährlich in Höhe von 1.200 Euro ausgezahlt wird solange die erworbene Immobilie ununterbrochen für eigene Wohnzwecke genutzt wird, maximal über einen Zeitraum von 10 Jahren. Wird die erworbene Immobilie weniger als 10 Jahre genutzt, verringert sich der maximal 12.000 Euro Gesamtzuschuss entsprechend um 1.200 Euro pro ungenutztem Jahr. Das Bundesland Bayern vergibt für den Immobilienerweb mit Kindern in Bayern mit dem Baukindergeld plus zusätzlich 300 Euro pro Jahr und pro Kind. Das Kind muss dafür generell zum Zeitpunkt der Antragstellung geboren und unter 18 Jahre alt sein, es muss ein Kindergeldanspruch vorliegen und das Kind muss seinen Wohnsitz im Haushalt haben. Das Kind kann sowohl ein eigenes als auch ein adoptiertes Kind sein. Ein nachträgliches Anpassen des Baukindergeld-Antrags bei der Geburt weiterer Kinder in der Auszahlungsphase ist nicht möglich. Auch wenn das Kind im Verlauf der 10 Jahre volljährig wird, dem Antragsteller das Sorgerecht entzogen wird oder das Kind verstirbt, ändert sich an der Auszahlung nichts, das Baukindergeld wird ausgezahlt. Darüber hinaus darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht höher als 75.000 Euro betragen zuzüglich 15.000 Euro pro Kind, das heißt bei einem Kind nicht höher als 90.000 Euro, bei zwei Kindern nicht höher als 105.000 Euro.
Anzahl Kinder | maximale Förderung über 10 Jahre in Deutschland | maximale Förderung über 10 Jahre in Bayern |
1 Kind | 12.000 Euro | 15.000 Euro |
2 Kinder | 24.000 Euro | 30.000 Euro |
3 Kinder | 36.000 Euro | 45.000 Euro |
4 Kinder | 48.000 Euro | 60.000 Euro |
5 Kinder | 60.000 Euro | 75.000 Euro |
Wann muss der Antrag auf Baukindergeld gestellt werden?
Das Baukindergeld beantragen muss nach dem Einzug in einem Zeitraum von drei Monaten erfolgen, ausschlaggebend ist hier die Meldebescheinigung des Umzugs bei der Gemeinde, spätestens zum 31. Dezember 2023. Erfolgte der Einzug vor dem 18. September 2018, müssen Sie das Baukindergeld bis 31. Dezember 2018 beantreagen. Wohnen Sie bereits in der Immobilie zum Beispiel zur Miete und kaufen Sie die bereits selbst bewohnten vier Wände, ohne dass Sie umziehen müssen und eine Ummeldung mit Meldebescheinigung erfolgt, gilt die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags.
Wo beantrage ich das Baukindergeld?
Für die Förderung zuständig ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und kann bei der KfW beantragt werden, welche auch das Baukindergeld ausgezahlt. Das Baukindergeld wird online über das KfW-Zuschussportal beantragt: Online Antrag KfW.
Welche Dokumente benötige ich bei der Beantragung des Baukindergelds?
Für die Beantragung der Förderung benötigt die KfW die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragsstellung. Stellen Sie z.B. den Antrag 2019, werden die Einkommensteuerbescheide von 2016 und 2017 benötigt. Gegebenenfalls müssen die Bescheide beider Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft übermittelt werden.
Darüber hinaus ist die Meldebscheinigung notwendig, damit die Selbstnutzung der erworbenen Immobilie nachgewiesen ist. Die Meldebescheinigung belegt die Adresse der gekauften Immobilie. Es müssen die Meldebescheinigungen des Antragstellers, des Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft sowie die Meldebescheinigungen der im Antrag angegebenen Kinder vorgelegt werden.
Als drittes Dokument beim Baukindergeld beantragen benötigen Sie, als Beleg des Immobilienerwerbs, den Grundbuchauszug. Sind Sie als neuer Immobilienbesitzer dort noch nicht eingetragen, wird die Auflassungsvormerkung verlangt.
Wie erfolgt die Auszahlung des beantragten Baukindergelds?
Nach erfolgreicher Überprüfung des Baukindergeldantrags durch die KfW wird die erste Jahresrate auf das Konto des Antragstellers überwiesen. In den darauffolgenden Jahren erfolgt die Auszahlung im selben Monat wie die Erstüberweisung.
Kann ich Baukindergeld beantragen, auch wenn ich andere öffentliche Fördermittel erhalte?
Generell kann das Baukindergeld mit anderern Fördermitteln kombiniert werden. Die Gesamtförderung darf jedoch dabei die Kosten des Neubaus oder der gekauften Immobilie nicht überschreiten. Zum Beispiel sind das Baukindergeld und folgende Kredite, Zulagen und Zuschüsse möglich (Auswahl):
Welche Auskunfts- Sorgfalts- und Informationspflichten muss ich nach beantragtem Baukindergeld berücksichtigen?
Was ist der Unterschied zwischen Eigenheimzulage und Baukindergeld?
Fazit
Infografik: Baukindergeld beantragen in vier Schritten
Tabelle: Voraussetzungen, damit Sie Baukindergeld beantragen können
Voraussetzung 1 | Baukindergelt gibt es für neue Immobilien und Bestandsimmobilien |
Voraussetzung 2 | die geförderte Immobilie wird selbst genutzt und z.B. nicht vermietet |
Voraussetzung 3 | notarieller Kaufvertrag oder Zeitpunkt der Baugenehmigung nach dem 1. Januar 2018 und vor dem 31. Dezember 2020 |
Voraussetzung 4 | Immobilie liegt in Deutschland |
Voraussetzung 5 | das Kind muss geboren und unter 18 Jahre alt sein |
Voraussetzung 6 | das neue Eigenheim ist zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Baugenehmigung die einzige Wohnimmobilie |
Voraussetzung 7 | das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind nicht übersteigen |
Tabelle: Wann können Sie Baukindergeld nicht beantragen
Ablehngrund 1 | es handelt sich nicht um einen Immobilienkauf, sondern eine Sanierung, Renovierung, einen Anbau oder Ausbau |
Ablehngrund 2 | die Immobilie wird nicht selbst genutzt |
Ablehngrund 3 | notarieller Kaufvertrag oder Zeitpunkt der Baugenehmigung nach vor dem 1. Januar 2018 oder nach dem 31. Dezember 2020 |
Ablehngrund 4 | Immobilie liegt außerhalb Deutschlands |
Ablehngrund 5 | das Kind noch nicht geboren oder schon volljährig |
Ablehngrund 6 | das neue Eigenheim ist zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Baugenehmigung nicht die einzige Wohnimmobilie |
Ablehngrund 7 | das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt über 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind |
Weitere interessante Artikel:
Der Weg zum Traumhaus
Immobilienbewertung – ist sie wirklich nötig?
Förderung sichern und Klima schützen – Förderung bei Wärmepumpe, eine Solarthermie- oder Biomasseanlage
- meister.de wird Partner von Blauarbeit.de - Mittwoch, 17. Februar 2021
- meister.de erhält Auszeichnung FAIRSTES Unternehmen 2019 in der Kategorie Portale für Handwerker - Donnerstag, 13. Juni 2019
- Fenstereinbau: Heimwerker müssen achtsam sein - Donnerstag, 2. Mai 2019